Geschäftsleiterqualifikation nach §25c KWG
„Die Geschäftsleiter müssen in ihrer Gesamtheit über ein angemessen breites Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die zum Verständnis der Tätigkeiten des Instituts einschließlich seiner Hauptrisiken notwendig sind.“ (§25c Abs. 1a KWG). Die Anforderungen an eine Schulung zur Geschäftsleiterqualifikation sind individuell und hängen stark von Ihren persönlichen Kenntnissen und Ihrem Lebenslauf ab. Möglicherweise sind Sie angehender Geschäftsleiter und müssten demnächst Ihre Kompetenzen gegenüber der Aufsicht nachweisen? Vielleicht haben Sie die Auflage erhalten, Ihre Kompetenz nur in gewissen Kernbereichen zu vervollständigen? Möglicherweise besitzen Sie bereits ein breit gefächertes Portfolio an Kompetenzen im Bankcontrolling und möchten sich zur Vorbereitung in Risiko- und Führungskultur weiterbilden? Die Anforderungen sind so unterschiedlich, dass wir für die Geschäftsleiterqualifikation nach §25c KWG keine standardisierte Webinar-Reihe anbieten wollen. Stattdessen bieten wir Ihnen drei unterschiedliche Varianten für eine Schulung an:
Termine, Kosten und Teilnehmerzahl
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
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